Kaminofen – das Finale

Posted on 25 Oktober 2006 at 16:23 in Einkaufen.

Die Kaminofenkäuferin hatte mir ja 50 Euro als Entschädigung zugesagt. 30 waren zwar gekommen, aber die restlichen 20 ließen auf sich warten. Nachdem eine angemessene Zeit verstrichen war, wollte ich die Sache zum Abschluss bringen. Ich wählte also brav den Punkt “Streitigkeit beilegen” aus. Innerhalb von einer Woche muss der andere zustimmen. Frau S.-D. (sie hat jetzt bei mir einen Doppelnamen, zusammengesetzt aus dem falschen und dem richtigen) hat nicht reagiert. Da dachte ich mir, es sei an der Zeit, eine negative Bewertung abzugeben.
Ich schrieb dann dieses:
Vorsicht! Hat nicht bezahlt + ist offensichtlich unter falschem Namen angemeldet
Zwei Tage später hat sie auf diese Bewertung wie folgt geantwortet:
Wollte Ihren runtergekommenen Ofen nicht kaufen. 50 euro Entschädigung gezahlt.
Natürlich bekam ich wie nicht anders zu erwarten auch eine negative Bewertung. Damit kann ich gut leben:
Ofen ist nicht wie angegeben. Schlimmste Erfahrung……
Meine Antwort darauf lautete:
Hat Ofen nie gesehen, hat nicht gezahlt und ist unter falschem Namen angemeldet
Für mich ist es offensichtlich, dass die Dame unter einem falschen Namen agiert und nicht zum Beispiel mit dem Account ihres Freundes bei eBay kauft; warum sonst sollte sie am Telefon behaupten, sie kenne diesen Herrn S. nicht.
Ich wusste aber auch, warum ich mit dieser abschließenden Aktion gewartet habe, bis ich meine diversen Verkäufe durch habe – sonst hätte sich womöglich doch noch jemand abschrecken lassen.

1 Kommentar

  1. Zilly - Donnerstag, 26. Oktober 2006 at 09:45

    Eine negative Bewertung bei ebay, die nicht den wahren Tatsachen entspricht, erfüllt doch mittlerweile den Tatbestand der Verleumdung bzw. üblen Nachrede. Gerade bei ebay kauft doch kaum noch jemand bei Leuten, die schlechte Bewertungen im Profil haben. Vielleicht mal Rücksprache mit einem Anwalt halten…? SIehe auch: http://www.mein-recht-im-netz.de/recht+gesetz/rg_rspr.htm

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