Auf- und abgeregt

Posted on 25 März 2006 at 14:34 in Haus und Garten.

Heute war endlich ein Brief der Versicherung im Kasten. Aber wie sollte es auch anders sein, es war nicht einfach eine Bestätigung der Kündigung unserer Wohngebäudeversicherung. Nein, man schrieb, die Kündigung sei nur rechtswirksam, wenn wir nachweisen könnten, dass der Kreditgeber der Aufhebung zustimme. Ich musste mich erst einmal fürchterlich darüber aufregen, was es dieses Versicherungsunternehmen überhaupt angeht, ob und wo wir eine andere Versicherung abschließen. Natürlich hat der Kreditgeber für unser Haus ein Interesse daran, aber der Versicherung sollte es doch egal sein. Gut, nachdem ich im Internet beim Bund der Versicherten fündig wurde, musste ich mich wieder abregen, denn die gesetzlichen Regelungen lauten tatsächlich so. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass es so kompliziert sein könnte. Allerdings stellte ich dann fest, dass es sich doch nicht so schwierig gestaltet. Der BdV schreibt, dass die Kreditgeber ohne weiteres zustimmen, wenn man einen neuen Versicherer vorweisen kann. Und als ich vorhin den Antrag bei der zukünftigen Versicherung ausfüllte, wurde da auch gleich abgefragt, ob man einen Bestätigungsvordruck für den Kreditgeber braucht. Na also, das scheint doch ausgezeichnet zu klappen. Ich freue mich, dass wir demnächst nur noch 70 statt 200 Euro jährlich zahlen, denn die neue Versicherung gibt einen Neubaunachlass für die ersten sieben Jahre. Zum Heulen ist es allerdings, dass durch diesen teuren Langzeitvertrag schon fünf Jahre abgelaufen sind.

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