Aufschlussreiche Auskunft?

Posted on 30 Juni 2005 at 21:42 in Dies & das.

Heute hatte ich im Rahmen meiner Arbeit ein Erlebnis, das mich schwer seufzen und dann resignieren ließ.
Wir erstellen in der Medienzentrale die Unterrichtsmaterialien für blinde und hochgradig sehbehinderte Schüler, die in Niedersachsen die so genannten Regelschulen besuchen. Die Punktschriftausdrucke verschicken wir natürlich als Blindensendungen. So ein Paket darf maximal sieben Kilogramm wiegen, daher sind die Kartons also selbst im Maximalfall nicht besonders riesig. Dass aber Blindensendungen auch von der Größe her beschränkt sind, war mir – ähem – bisher nicht bewusst und ich hatte auch nie nachgeschaut. Es hatte schließlich immer alles problemlos geklappt. Nun hatten wir vor einiger Zeit drei Landkarten an einen Schüler ausgeliehen. Diese kamen jetzt zurück – in einem Umzugskarton! Der Karton enthielt außer diesen Karten nur viel Luft. Es ist natürlich immer schwierig, solche Karten (aus Kunststofffolie, nicht knickbar, aber vorsichtig rollbar) wegen ihrer Größe und Breite zu verpacken. Doch dieser Umzugskarton war selbst der Post zu viel und es mussten satte 12 Euro Nachporto bezahlt werden. Auf Grund dieses Vorfalls schaute ich doch einmal genauer im Internet nach und entdeckte, dass die maximalen Maße 60 x 30 x 15 cm betragen. Nun geriet ich ins Zweifeln. Bisher hatten wir häufig Pakete verschickt, die andere Maße hatten, vielleicht 40 x 40 x 30 oder Ähnliches. Nie musste irgend jemand nachzahlen. Da dachte ich mir, fragst einfach mal bei der Post nach, schließlich bieten sie im Internet Kontakt zum Zentralen Kundenservice an.

Dies war mein Schreiben:

Frage zu Blindensendungen (schwer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den Maßen von Blindensendungen. In den Versandinformationen sind als maximale Maße 60 x 30 x 15 cm angegeben. Rechnet man diese Maße zusammen, ergibt sich ein Gesamtmaß von 105 cm.
Wie verhält es sich, wenn ich zum Beispiel ein Paket mit den Maßen 30 x 30 x 25 cm als Blindensendung verschicken möchte (Gesamtmaß = 85 cm)? Ist dies dann nicht möglich, weil die maximale Höhe überschritten ist? Oder kann ich die Höhe durchaus überschreiten, weil durch die geringere Länge das Gesamtmaß nicht überschritten wird?
Wir als Landesbildungszentrum für Blinde verschicken sehr viele Blindensendungen und möchten natürlich vermeiden, dass durch falsche Verpackungen unnötige Nachentgelte fällig werden.
Mit freundlichen Grüßen

Schnell waren sie immerhin mit ihrer Antwort, schon 45 Minuten später landete sie in meinem Briefkasten:

Sehr geehrte Frau D…,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Gerne geben wir Ihnen Informationen zur Blindensendung Schwer National.
Maßgebend für den Versand sind die Höchstmaße der einzelnen Kantenlängen:
Länge max. 600 mm
Breite max. 300 mm
Höhe max. 150 mm
Das Höchstmaß L+B+H = 900 mm, keine Seite länger als 600 mm gilt ausschließlich bei der Blindensendung International.
Wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen können, freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen

Nein, das hat mir jetzt nicht so richtig weitergeholfen. Ich hatte nicht um eine Wiederholung der Informationen gebeten, die ich – wie aus meiner E-Mail zu ersehen – schon selbst im Internet gefunden hatte. Hätte die Antwort gelautet: “Nein, die Höhe darf auf keinen Fall 15 cm überschreiten …”, dann wüsste ich es sicher. So kann ich nur rätseln, ob das Augenmaß der Post sehr großzügig misst oder ob man vielleicht doch höhere, dafür aber nicht so breite und lange Pakete als Blindensendung verschicken kann.
Mittlerweile wünschte ich, all diese Informationen gar nicht zu haben, dann könnte ich noch mit gutem Gewissen ein Paket mit anderen Maßen packen.

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