Urheberrecht

Posted on 6 September 2003 at 15:11 in Internet und PC.

Gestern hatte ich einen “netten” Eintrag im Gästebuch (Nr. 138). Hausbesitzer aus unserem Dorf beschwerten sich, dass ich ihr Haus ohne ihre Genehmigung fotografiert habe und dieses Foto im Internet veröffentlich habe. Das Foto gehört zu den kleinen Spaziergängen, die ich auf meinen “On Tour“-Seiten zeige. Tatsache ist aber, dass man Gebäude fotografieren und diese Bilder veröffentlichen darf, solange man von einem öffentlich zugänglichen Platz aus fotografiert. Dazu braucht man keinerlei Genehmigung. Etwas anderes wäre es, wenn ich von meinem Fenster aus eine Aufnahme von Nachbars Garten mache, das darf ich dann nicht ohne weiteres, jedenfalls nicht ohne seine Erlaubnis. Tja, dieser Eintrag im Gästebuch ist doch etwas daneben, einfach zu behaupten, das sei eine “illegale Abbildung” und “strafwiederig” (was soll dieses Wort nur bedeuten?), ohne zu wissen, was man da schreibt. Und dann auch noch die Drohung, sich an “bestimmte Personen” zu wenden … Mein Webspace-Provider wird sich hüten, meine Seite abzuschalten, weil ich dort meine EIGENEN Fotos veröffentliche, die meinem Urheberrecht unterliegen! Mal abgesehen von Gebäuden darf man sogar Aufnahmen von Personen veröffentlichen, solange nicht deren berechtigtes Interesse dagegen spricht. Zum Beispiel darf man Menschen auf Veranstaltungen fotografieren, wenn dabei nicht einzelne Personen in den Vordergrund gestellt werden. Ich hätte also das Haus nicht fotografieren dürfen, wenn der Besitzer davor gestanden hätte und mit aufs Bild gekommen wäre. Aber angenommen, dort würde ein Straßenfest stattfinden, dann wiederum wären Aufnahmen von Gebäude und Personen ohne Genehmigung erlaubt. Nun gut, nach diesen Ausführungen ist die Sache für mich erledigt. Hätte man höflich angefragt, so hätte ich sicherlich auch höflich geantwortet. So jedoch sehe ich keine Veranlassung, noch weiter darauf einzugehen.

Kommentar schreiben

Einen Kommentar hinterlassen


Top